Wir können Ihnen Liefern
Absetzcontainer 3 - 10 cbm
Container mit Deckel
Abrollcontainer 20 cbm
Abrollcontainer offen mit 2 Türen - begehbar
(Unser Bestand an Container wird ständig erweitert.)
1. Der Behälter/Container darf nur bis zur Höhe des Randes und nur im Rahmen des zulässigen Höchstgewichts befüllt werden. Für Schäden und Kosten, die durch die Nichtbeachtung der Belade-Vorschriften dem Unternehmer entstehen, haftet der Kunde.
2. In den Behälter/Container dürfen nur die bei der Auftrags-Erteilung genannten Abfallarten bzw. Reststoffe eingefüllt werden.
3. Der Kunde ist für alle Stoffe verantwortlich, die in den Behälter/Container in der Zeit von der Bereitstellung bis zur Abholung eingefüllt werden, auch wenn dies ohne Wissen des Kunden durch Dritte geschieht.
4. Sollte sich durch eine spätere Stoffanalytik seitens des Unternehmers bzw. der Entsorgungsstelle herausstellen, dass geltende Grenzwerte vom Behälter/Container Inhalt überschritten werden, muss der Auftraggeber für alle zusätzlich entstehenden Kosten aufkommen, auch wenn dies ohne Wissen des Kunden durch Dritte geschieht.
1. Dem Auftraggeber obliegt es, einen geeigneten Aufstellplatz für den Container bereitzustellen. Er hat auch für die notwendigen Zufahrtswege zum Aufstellplatz zu sorgen.
2. Zufahrt und Aufstellplatz müssen zum Befahren mit dem für die Auftragserfüllung erforderlichen LKW geeignet sein. Für Schäden am Fahrzeug oder Container infolge ungeeigneter Zufahrten und Aufstellplätze haftet der Auftraggeber.
3. Für Schäden am Zufahrtsweg und am Aufstellplatz besteht keine Haftung des Auftragnehmers, (es sei denn, bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit), da er den Container auf Weisung des Auftraggebers abstellt.